Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)
Die Josko Fenster und Türen GmbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.josko.com/
Die Website https://www.josko.com/ ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Beim Teilen von Artikeln unserer Website auf Social-Media-Plattformen kann es vorkommen, dass Bilder, die über die Meta-Daten eingebunden werden, nicht mit Alternativtexten versehen sind. Es gibt nicht zu allen Videos und iframes eine textliche Alternative. Wir planen, im Rahmen der nächsten Entwicklungszyklen, die Anforderung zu berücksichtigen.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Die Bereitstellung von Audiodeskriptionen für alle Videos auf unserer Website stellt derzeit eine unverhältnismäßige Belastung dar. Unsere Videos sind über die Plattform YouTube eingebunden, wodurch eine nachträgliche Bereitstellung von Audiodeskriptionen technisch und organisatorisch stark erschwert wird. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt.
Unsere Website enthält eine große Anzahl an Bildern, die im Rahmen unseres redaktionellen und gestalterischen Anspruchs regelmäßig aktualisiert, ausgetauscht oder ergänzt werden. Aufgrund des hohen Aufkommens an Bildmaterial, insbesondere bei Referenzprojekten, Produktdarstellungen und Inspirationsinhalten, ist es derzeit nicht möglich, sämtliche Bilder, die vor dem 27. Juni 2025 veröffentlicht wurden, mit vollumfänglichen Alternativtexten zu versehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine vollständige Nachbearbeitung dieser Inhalte eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Für neue Inhalte, die ab dem 27. Juni 2025 veröffentlicht werden, streben wir eine barrierefreie Umsetzung inklusive sinnvoller Alternativtexte an.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Vorwiegend ältere PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16. Juni 2025 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA sowie auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft. Diese Erklärung wurde zuletzt von der Web-Redaktion am 16. Juni 2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf diesen Websites werden laufend verbessert und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Websites behindern, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie kontaktieren. Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte eine E-Mail an marketing@josko.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website josko.com". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.